Für Lohnhersteller & Auftragsfertigung

ERP für Lohnhersteller — Software für Auftragsfertigung mit Chargenrückverfolgung und HACCP, Audit-Export geplant

Lohnherstellung heißt: fremde Rezepturen, viele Kunden, lückenlose Dokumentationspflicht. Seit dem 1. Januar 2005 verpflichtet Artikel 18 der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 jedes Lebensmittelunternehmen zur Rückverfolgbarkeit über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen (EUR-Lex, 2002). Batchify bündelt Kundenaufträge, Rezepturverwaltung, Chargenrückverfolgung und HACCP-Dokumentation in einem System — von der Anfrage bis zur ausgelieferten Charge.

Early-Access für DACH · DSGVO-Hosting in Frankfurt · Einführung in 2–4 Wochen

Lohnherstellung stellt eigene Anforderungen.

Als Auftragsfertiger produzieren Sie für viele Auftraggeber parallel — jeder mit eigener Rezeptur, eigenen Spezifikationen und eigenen Audit-Anforderungen. Der Meldedruck wächst dabei spürbar: 2025 überschritt das EU-Warnnetz ACN erstmals 10.000 Meldungen (10.490, ein Plus von 11 % gegenüber 2024), Deutschland zählte neben den Niederlanden und Belgien zu den drei meldungsstärksten Ländern (Europäische Kommission, 2025). Standard-ERP-Systeme bilden das nur mit Aufwand ab. Batchify ist von Grund auf für diesen Fall gebaut.

Kundengetrennte Aufträge

Aufträge, Rezepturen und Spezifikationen sauber pro Auftraggeber getrennt — ohne dass fremde Daten sich vermischen. Wer was sieht, steuern Sie über Rollen und Rechte.

Fremde Rezepturen, versioniert

Die Rezeptur gehört dem Kunden — Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben. Jede Rezepturversion wird protokolliert, samt Wer-Wann-Was und Freigabestand.

Lückenlose Chargenrückverfolgung

Vom Rohstoff-Wareneingang bis zum ausgelieferten Endprodukt: jede Charge ist vorwärts und rückwärts verfolgbar — nach dem Prinzip „ein Schritt zurück, ein Schritt vorwärts", das Artikel 18 der EU-Verordnung 178/2002 vorschreibt (EUR-Lex, 2002). Eine Rückruf-Simulation zeigt in Sekunden, welche Lose betroffen wären.

Audit-Export (geplant) Geplant

Chargenprotokolle und QS-Dokumentation werden im Prozess erfasst. Der geplante Audit-Export für IFS, BRC und ISO 22000 zielt auf einen Standard, dessen IFS-Food-Version 8 seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend ist (IFS, 2024) und seit dem 12. September 2024 offiziell von der GFSI anerkannt wird (GFSI, 2024).

Alles, was eine Lohnherstellung im Tagesgeschäft braucht.

Gantt-Planer mit Auto-Scheduling: Kundenaufträge in Maschinen- und Personalkapazität einplanen, Engpässe früh sehen.

Versionierte Rezepturen, Soll-/Ist-Mengen, integrierter Kapselrechner für Füllgewichte und Kapselgrößen.

HACCP-Pläne, CCPs, Abweichungs- und CAPA-Management — die QS-Dokumentation entsteht im Prozess, nicht hinterher.

Vollständiger Chargenbaum vom Rohstoff zum Endprodukt, inklusive Rückruf-Simulation (Audit-Export geplant).

Multi-Level-Lager mit QR-Codes, MHD-/Chargen-Bestand und Wareneingangsprüfung für zugelieferte Rohstoffe.

Vom Wareneingang bis zum Lieferschein an den Auftraggeber — Bestellungen, Lieferanten und Versand an einem Ort.

Warum Lohnhersteller auf Batchify setzen.

Excel und generische ERP-Systeme zwingen Lohnhersteller in fremde Strukturen. Batchify ist auf die DACH-Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmitteln, Functional Food und Kosmetik zugeschnitten — moderne Web-Oberfläche, DSGVO-Hosting in Frankfurt, Einführung in Wochen statt Monaten.

Wir sind im Early-Access: Wer jetzt einsteigt, gestaltet die Roadmap mit und bekommt persönliche Begleitung bei der Datenübernahme. Wie sich Batchify gegen SAP, Odoo, CSB, weclapp und Excel schlägt, zeigt unser ehrlicher Vergleich.

  • Branchenspezifisch für Lohnherstellung — kein generisches Modul-Basteln
  • Chargenrückverfolgung und HACCP nativ, nicht als kostenpflichtiges Add-on
  • DSGVO-konformes Hosting in Deutschland (Frankfurt)
  • Go-Live in 2–4 Wochen statt 6–12 Monaten
  • Transparente Preise — Tarife ab 799 €/Monat ansehen

Häufige Fragen von Lohnherstellern

Ist Batchify eine Vermittlung oder ein Verzeichnis von Lohnherstellern?

Nein. Batchify ist die ERP-Software, mit der Lohnhersteller ihre eigene Produktion steuern — von Kundenauftrag über Rezeptur und Charge bis zur ausgelieferten Charge. Wer einen Lohnhersteller als Dienstleister sucht, ist hier falsch; wer als Auftragsfertiger eine Software braucht, genau richtig.

Kann ich Aufträge und Rezepturen mehrerer Auftraggeber getrennt verwalten?

Ja. Aufträge, Rezepturen und Spezifikationen werden pro Auftraggeber getrennt geführt; über Rollen und Rechte steuerst du, wer was sieht — ohne dass sich fremde Kundendaten vermischen.

Erstellt Batchify Audit-Nachweise pro Charge und Auftraggeber?

Chargenprotokolle und QS-Dokumentation werden pro Charge und pro Auftraggeber erfasst. Ein dedizierter Audit-Export für IFS, BRC und ISO 22000 ist geplant und steht auf der Roadmap.

Eignet sich Batchify auch für Lohnabfüllung und Private Label?

Ja. Ob Verkapselung, Abfüllung, Mischen oder Private-Label-Produktion — die Auftrags-, Chargen- und Rezepturlogik bildet die typischen Lohnfertigungs-Prozesse für Nahrungsergänzung, Functional Food und Kosmetik ab.

Welcher Batchify-Tarif eignet sich für meinen Betrieb?

Die Tarife richten sich nach Auftragsvolumen und Nutzerzahl: Starter ab 799 €/Monat für kleinere Betriebe, Professional ab 1.790 €/Monat für wachsende Teams und Business ab 4.990 €/Monat für größere Lohnhersteller mit mehreren Standorten oder komplexeren Freigabeprozessen. Den vollständigen Funktionsumfang je Tarif zeigt die Preisübersicht.

Wie lange dauert die Einführung, wenn wir von Excel oder einem anderen System wechseln?

Die Einführung ist in der Regel in 2–4 Wochen abgeschlossen, deutlich schneller als bei klassischen ERP-Einführungen mit 6–12 Monaten. Im Early-Access begleiten wir die Datenübernahme persönlich: bestehende Rezepturen, Kundendaten und Chargenhistorie werden gemeinsam mit Ihrem Team migriert, sodass der laufende Betrieb möglichst wenig unterbrochen wird.

Deckt Batchify rechtliche Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ab?

Batchify ist für Betriebe in Deutschland, Österreich und der Schweiz lokalisiert und wird DSGVO-konform in Frankfurt gehostet. Die Software liefert die Dokumentationsgrundlage für Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung in allen drei Ländern — für die rechtliche Bewertung einzelner Vorschriften ersetzt sie jedoch keine Rechtsberatung.

Quellen

  • EUR-Lex — Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit, Art. 18 (Rückverfolgbarkeitspflicht seit 1. Januar 2005), 2002. eur-lex.europa.eu
  • IFS Management GmbH — Meldung „IFS Food Version 8 Audits are mandatory from 1 January", 2023/2024. ifs-certification.com
  • GFSI (The Consumer Goods Forum) — Pressemitteilung „IFS Food Standard v8 achieves GFSI recognition", 2024. mygfsi.com
  • Europäische Kommission — ACN Annual Report 2025 (EU Agri-Food Fraud Network), 2025. food.ec.europa.eu

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