Glossar · Lager & Compliance

MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum)

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nach Art. 2 Abs. 2 lit. r der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011) das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist ein Qualitäts-, kein Sicherheitsdatum — und damit klar abzugrenzen vom Verbrauchsdatum, das bei leicht verderblicher Ware aus Sicherheitsgründen verbindlich ist.

MHD oder Verbrauchsdatum — was ist der Unterschied?

Beide Angaben stehen auf der Verpackung, meinen aber Verschiedenes. Das MHD ist ein Qualitätsversprechen, das Verbrauchsdatum ein Sicherheitslimit. Die Kennzeichnung ist in der EU durch die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV, EU 1169/2011) geregelt. Seit dem 13. Dezember 2014 schreibt Art. 9 Abs. 1 Buchst. f der LMIV das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum als Pflichtangabe auf vorverpackten Lebensmitteln vor (EUR-Lex, 2011). Ausgenommen von der MHD-Pflicht sind nach Anhang X u. a. frisches Obst und Gemüse, Wein, Essig, Speisesalz, Zucker in fester Form und Kaugummi.

„Mindestens haltbar bis" (MHD)

Qualitätshinweis. Nach Ablauf ist die Ware oft noch genießbar, wenn Aussehen, Geruch und Geschmack stimmen. Typisch für Nudeln, Konserven, Nahrungsergänzungsmittel und die meisten verpackten Lebensmittel.

„Zu verbrauchen bis" (Verbrauchsdatum)

Sicherheitsdatum für leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch oder frischen Fisch. Nach Ablauf dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht und sollten nicht mehr verzehrt werden.

Wie verwalten Hersteller das MHD je Charge?

Wer Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel produziert, muss das MHD nicht nur auf das Endprodukt drucken, sondern auch jeden Rohstoffbestand mit seinem Mindesthaltbarkeitsdatum führen. Nur so lässt sich bei der Entnahme die richtige Charge wählen und bei einem Rückruf nachvollziehen, welche Lose betroffen sind. Das lohnt sich messbar: Nach Schätzung einer Studie der Europäischen Kommission (2018) hängen bis zu 10 Prozent der jährlich in der EU erzeugten Lebensmittelabfälle mit der Datumskennzeichnung zusammen (Europäische Kommission, 2018) — ein Anteil, den sauberes MHD- und Bestandsmanagement direkt senken kann. Nach Auskunft des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dürfen Lebensmittel nach Ablauf des MHD bei Einwandfreiheit grundsätzlich weiterverkauft werden (BVL) — anders als nach Ablauf des Verbrauchsdatums, das ein Sicherheitslimit markiert.

  • MHD je Charge erfassen — für Rohstoffe wie für Fertigware
  • Ablaufende Bestände frühzeitig sehen und gezielt verbrauchen
  • Entnahme nach dem FEFO-Prinzip (frühestes MHD zuerst)
  • MHD als Teil der lückenlosen Chargenrückverfolgung

In der Lagerverwaltung von Batchify wird jeder Bestand charge- und MHD-genau geführt. Das System warnt vor ablaufenden Beständen und schlägt bei der Entnahme die Charge mit dem frühesten Mindesthaltbarkeitsdatum vor.

Häufige Fragen zum MHD

Was bedeutet MHD?

MHD steht für Mindesthaltbarkeitsdatum. Es gibt an, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Konsistenz und Nährwert mindestens behält. Es wird mit „mindestens haltbar bis" gekennzeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum?

Das MHD („mindestens haltbar bis") ist ein Qualitätshinweis — nach Ablauf ist das Lebensmittel oft noch genießbar. Das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis") ist dagegen ein Sicherheitsdatum für leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch oder frischen Fisch; danach dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Ist ein Lebensmittel nach dem MHD automatisch schlecht?

Nein. Das MHD ist kein Verfallsdatum. Viele Lebensmittel sind nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar, wenn sie korrekt gelagert wurden und Aussehen, Geruch und Geschmack unauffällig sind. Bei leicht verderblicher Ware gilt jedoch das Verbrauchsdatum.

Wie verwaltet Batchify das MHD?

Batchify führt jeden Lagerbestand charge- und MHD-genau. Das System warnt vor ablaufenden Beständen und schlägt bei der Entnahme nach dem FEFO-Prinzip die Charge mit dem frühesten MHD vor — verknüpft mit der Chargenrückverfolgung und der Rückruf-Simulation.

Quellen

  • Europäische Kommission / EUR-Lex — Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV), Art. 2, 9 und 24, 2011. eur-lex.europa.eu
  • Europäische Kommission, GD SANTE — Studie zur Datumskennzeichnung und Lebensmittelverschwendung, 2018. food.ec.europa.eu
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) — FAQ zum Mindesthaltbarkeitsdatum. bvl.bund.de

Kein abgelaufener Bestand mehr.

In der Live-Demo zeigen wir, wie Batchify MHD je Charge führt, vor Ablauf warnt und die Entnahme nach FEFO steuert.

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